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1. Als Anerkennung für hervorragende Leistungen im Sport ehrt der Landkreis Mühldorf a. Inn aktive Einzelpersonen und Mannschaften, die in sportlichen Wettkämpfen aussergewöhnliche Leistungen erzielt haben.
2. Einzelpersonen können nur geehrt werden, wenn sie für einen Landkreisverein starten oder ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Mühldorf am Inn haben.
3. Ausgezeichnet werden:
a) Teilnehmer an olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften, Welt- und Europa- Cupwettbewerben b) 1. Platz bei Bayerischen Meisterschaften c) 1., 2. und 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften d) 1., 2. und 3. Sieger bei Bundeswettbewerben auf Bundesebene und höherer Ebene. e) Mitglieder von Auswahlmannschaften auf Bundesebene und höherer Ebene.
4. Die Regelung der Nummern 3 a) bis c) gilt auch für entsprechende Platzierung bei Mannschaftsmeisterschaften.
5. Es werden nur solche Meisterschaften anerkannt, die von ordentlichen Mitgliedorganisationen des Deutschen Sportbundes und seiner Fachverbände sowie des Deutschen Sportschützenbundes offiziell ausgeschrieben und anerkannt sind. Dies sind Disziplinen, in denen Deutsche, Europa- und Weltmeisterschaften ausgetragen werden.
6. Bei der Sportlerehrung werden auch verdiente Funktionäre geehrt. Die Ehrung setzt eine mindestens 20-jährige herausragende ehrenamtliche Tätigkeit für einen Sportverein im Landkreis voraus. Pro Sportlerehrung sollen nicht mehr als 10 Funktionäre geehrt werden.
7. Die Entscheidung über die Ehrung erfolgt durch das Landratsamt Mühldorf am Inn im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des BLSV - Kreisverbandes und dem 1. Gauschützenmeister. Abweichungen von diesen Kriterien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
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